Inhaber Christian Orta

Hi, mein Name ist Christian Orta und ich betreibe zusammen mit meiner Geschäftspartnerin Diana Neufeld die Praxis seit dem 01.02.2019 als Inhaber.

Zur meiner Person gibt es zu sagen, dass ich am 27.08.1990 geboren bin und ursprünglich vom Niederrhein komme. In der schönen Gegend hier bin ich dank meiner Frau gelandet und werde auch gerne bleiben.

Physiotherapeut bin ich seit September 2015 und habe mich bereits mehrfach fortgebildet.

Zu meinen besonderen Stärken zähle ich die Kommunikation, die manuelle Therapie und seit neustem das therapeutische EMS-Training. Alle weiteren Behandlungen werden von mir natürlich auch gern und professionell ausgeführt.

Ich würde mich freuen Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen und Ihr Problem zu lösen.

Ihr Team für Ihre Gesundheit

Sektoraler Heilpraktiker

Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es dem Physiotherapeuten/in, unabhängig von der ärztlichen Verordnung, also ohne Rezept, Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich den Weg zum Arzt sparen können und sich direkt in unserer Praxis behandeln lassen. Sollte der Therapeut nicht weiterkommen oder ein größeres Problem feststellen wird der Therapeut weiterverweisen.

Welche Vorteile haben Sie als Patient?

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
  • und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Zusatzbaustein zu Ihrem bestehenden Vertrag, der die Kosten für den Heilpraktiker bzw. sektoralen Heilpraktiker einschließt. Die Informationen bekommen Sie ganz einfach im Servicecenter Ihrer Krankenkasse.